Freitag, 14. Dezember 2012
Baubetreuung +Immobilien Finanzierungen + Energieberatung
blb, 11:01h
Wie die Bremer Landesbank in betrügerischer Cooperation mit mehreren
Tochtergesellschaften und einem betrügerischen Bonner Notar, Friedhelm
Broß, mich zu Versteigerungen und Notverkäufen von insgesamt 16
Mietobjekten zwang….
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Zahlen zu Beginn der einzelnen Rubriken spiegeln die entsprechenden Anlagen als Beweis für die Richtigkeit meiner Darstellung. Ich bin kein Jurist, sondern lediglich in kaufmännischen und baubetreuerischen Gebieten tätig.
1.)
Meine Situation bis 2002 und meine Tätigkeit als Baubetreuer:
Im Jahr 1999 war die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes - bestehend aus meiner Ehefrau und mir - so stark, dass ich mich entschloß, zum Ruhestand
ein Haus außerhalb von Bonn zu kaufen. Bald hatte ich in 53506 Lind ein entsprechendes Objekt gefunden, optimale Lage am Hang mit über 2.500 qm Grundstücksfläche, ca. 300 qm Wohnfläche und Büroteil von ca. 65 qm, mit ca. 100 lfd. m umlaufender Balkon- oder Terrassenfläche, mit unverbaubarem Blickes über das Ahrtal hinweg.
1999 und auch Teile des Jahres 2000 verbrachte ich mit der umfangreichen Sanierung des Hauses. Daneben betreute ich unsere 16 eigenen Mietobjekte, ging viel mit meinem Hund spazieren, spielte nach wie vor als ehemaliger Deutscher Seniorenmeister Volleyball in der Kölner Deutzer TV und spielte einmal wöchentlich Fußball in einer Siegburger Hobbymannschaft.
Konditionell war ich optimal eingestellt, so dass ich schon in 2001 und natürlich mehr noch, nach getaner Sanierung des Objektes in Lind, in 2002 mich anfing zu langweilen.
Die Bestätigungen meiner Steuerberater Pultz & Rothstein und für später
Pultz & Winterwerp geben die gutfundierte finanzielle Situation für uns wieder.
2.)
Kaufangebot der Bremischen Grundstücks GmbH durch die BLB Immobilien
(beides 100%-tige Töchter der betrügerischen Bremer Landesbank).
Früher schon hatte ich aus steuerlichen Gründen eine genaue Abgrenzung
zwischen privaten Objekten, die ausschließlich der privaten GbR angehörten, und Objekten, die mit Baubetreuung versehen und als Verkaufsobjekte angesehen wurden, gehalten. Irgendwann blätterte ich in den Anzeigen für größere Objekte und wurde fündig für ein Objekt in Bonn-Beuel, angeboten von der BLB Immobilien GmbH, Bremen, eine 100%-tige Tochter der Bremer Landesbank. Diese verkaufte jedoch, bevor meine Finanzierung von der Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal, genehmigt wurde.
Daraufhin bot dieselbe Gesellschaft mir ein Ausweichobjekt in der Pariser Str. 9, 53117 Bonn, an. Eigentümerin war die Bremische Grundstücks-GmbH. Beide Tochtergesellschaften arbeiteten überregional, haben im Bonn-Center eine Filiale und haben durch mehrere Kaufverträge Kontakte im Bonner Raum, zum Bauamt aber auch zu Bonner Notaren. Außerdem sind beide Gesellschaften aber auch noch andere Tochtergesellschaften geschäftsführermäßig nach meinem Wissensstand gleich besetzt.
Zunächst erhielt ich das Kurzexpose der BLB Immobilien GmbH. Diese hat das Kurexpose überschrieben mit „Objektdaten im Überblick“. Der Überblick war so gehalten, dass keine Vorrangigkeit in der 3. Abteilung des Grundbuches zu erkennen war. Vorweggenommen: Das Angebot verschwieg,
dass eine Vorlast von DM 3.500.000,-- eingetragen war, die bis zum Jahr 2066 gültig war, so daß man davon ausgehen musste, mit der Kaufpreiszahlung in Höhe von € 1.750.000,--uneingeschränkter Eigentümer werden zu können.
I.
Betrugsanzeige gegen die BLB-Immobilien GmbH wegen Verschweigens einer wesentlichen Eigenschaft im Expose.
Die Grundstücksgröße ist aufgeteilt in 2 Parzellen, wovon 1 Parzelle = 120 qm bzw. 125 qm Eigentümerin die Bremische Grundstücks-GmbH ist. Die 2. Parzelle umfasst 2.924 qm und ist in der 3. Abteilung des Erbaugrundbuches erstrangig mit DM 3.500.000,-- belastet. Diese Angabe über die Vorrangigkeit von DM 3.500.000,-- zugunsten der Erbaugeberin fehlt bei dem Expose vollkommen. Dieser Rangvorbehalt wurde grundbuchmäßig später in 2006 umgeändert in ca. € 1.789.000,--. Der Rangvorbehalt bleibt bestehen bis zum Jahr 2066. Bis zu diesem Jahr war der problemlose Kauf erst möglich durch eine Finanzierungssumme, die um die Vorlast von € 1.789.000,--höher als der Kaufpreis war. Als ehemaligen Geschäftsstellenleiter der Immobilien GmbH der Landesbausparkasse Münster hätte so ein Umstand der Unterlassung direkte personelle Konsequenzen gehabt. Ein solches unvollkommenes Expose ist nur erklärbar durch die von vorn herein betrügerische Absicht der BLB-Immobilien GmbH, die als langjährige Verwalterin natürlich auch die Grundbuchangaben genau kannte. Im Begleitschreiben vom 13.12.2002 wird die Kaufpreissumme auf € 1.675.000,-- reduziert. Die ebenfalls mit übersandte Baubeschreibung wurde handschriftlich aktualisiert. Die Baubeschreibung gibt wieder den angenommenen Zustand der Landesbank ohne jede genaue Untersuchungsmehtode.
Unter 3.1 fällt auf: Baumängel: keine
Unter 3.2 fällt auf: Bauzustand: mittelgut
Unter 4.0 fällt auf: Betriebsvorrichtungen: kein Eintrag.
Dieses Expose konnte aber nur Aussicht auf Erfolg haben, sofern der beurkundende Notar in demselben betrügerischen Sinn mitzieht. In 1995/1996
hatte Notar Broß den sogenannten Übergabevertrag zwischen der Nordwestdeutschen Vermögensverwaltungs GmbH, und der Bremischen Grundstücks GmbH, beide Gesellschaften in Bremen mit derselben Anschrift, vermutlich beurkundet. Übergabevertrag deshalb und nicht Kaufvertrag, weil kein Kaufpreis gezahlt wurde und die Übergabe durch die Übernahme des erststelligen Erbaurechtes in Höhe von DM 3.500.000,-- abgegolten wurde.
3.)
Finanzierungszusage der Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal
Zusammen mit der geschönten Baubeschreibung und Kaufpreisreduzierung vom 13.12.2002 erhielt ich auch den Erbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1966. Dieser Vertrag war geschrieben in schwacher blauer Tinte, so dass der Versuch einer Kopie an der blassen Darstellung scheiterte. So gab ich die kompletten Unterlagen weiter an die finanzierende Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal, damaliger Sachbearbeiter Albert Heider, heute Direktor. der Kreissparkasse Köln. Ungefähr zu demselben Zeitpunkt erhielt ich einen Notar-Entwurf, datiert vom 13.12.2002, den ich an meinen Rechtsanwalt mit der Bitte um Durchsicht weitergab. Dieser fand keinen Grund zur Beanstandung dieses Entwurfes.
Die Baubeschreibung vom 13.12.2002 , die angeblich aus dem Jahr1995 stammt, ist h a n d s c h r i f t l i c h von den Herren Elbin und Buskamp aktualisiert worden. Diese Aktualisierung ergibt nur Sinn, sofern 2002 als Zeitpunkt angenommen wird.
II. Betrugsanzeige gegen die Geschäftsführer Elbin und Buskamp der BLB Immobilien GmbH, da diese persönlich keinen Einblick in das Objekt hatten und sich dabei ausschließlich auf die betrügerische Darstellung der Landesbank verließen.
Mit dem Sozius des Notars, Herrn Wellmann, hatte ich ca. 25 Kaufverträge für Ankauf und Verkauf mit und ohne Baubetreuung zu meiner 100%-tigen Zufriedenheit abgewickelt. Als ehemaliger Bezirksleiter der Landesbausparkasse in Bonn und zugleich als Geschäftsstellenleiter der LBS Immobilien GmbH hatte ich die Zuverlässigkeit der Landesbank in Münster kennen gelernt und ging im Dezember 2002 von derselben Voraussetzung bei den Töchtern der BLB Bremen aus. Nach der Besichtigung nur e i n e r Wohnung (WE 7) des Mieters Nau mit dem Angestellten Herrn Metzger und zusätzlich den Balkon der Eheleute Modrow (WE 8) und nach Vorlage der Dokumente konnte ich von einem problemlosen Geschäft ausgehen, dies umso mehr, als mir die Kreissparkasse Köln die Finanzierungszusage am 23.12.2002 zufaxte. Diese gab ich nach Bremen und verabredete den Notartermin für den 27.12.2002.
4.)
Beurkundungsauftrag der Kreissparkasse Köln an den Notar
Bei einem Einkaufspreis pro 1 qm Wohnfläche von ca. € 718,-- konnte ich bei Freiwerden einer Wohnung diese in jedem Fall für einen höheren Preis verkaufen. Eine entsprechende mündliche Anfrage bei Notar Broß wegen der Teilung des Wohngebäudes wurde positiv beantwortet. Selbst bei Sanierungskosten der Wohnung konnte ich noch mit einem zufrieden stellenden Ergebnis rechnen. Selbst bei Überbrückung eines längeren Zeitraumes würden die Zinskosten weit unterhalb der monatlichen Mieteinnahme liegen. Durch das Zusageschreiben der KSK hatte ich erfahren,
dass der Notar einen entsprechenden Beurkundungsauftrag erhalten würde, die Grundschuldbestellungsurkunde sollte ihm direkt übersandt werden.
Die Grundschuld über € 1.750.000,-- sollte, einschließlich Nebenkosten, in der Abt. III e r s t r a n g i g eingetragen werden. Ein weiteres Schreiben der KSK vom 15.4.2003, also viel später, dass wohl auf Veranlassung des Notars (?) zustande gekommen ist, enthält vorrangig eine mögliche Erblasteintragung, der die KSK einen Wert von € 410.000,-- beimisst.
5.)
Versetzung des Hausmeisters Leopold von Bonn nach Bremen
Schreiben der BLB Immobilien GmbH vom 22.5.2003
Schreiben der Mieterin Frau Feuser vom 6.6.2003 als Widerspruch
Schon ca. ½ Jahr vor Versand des Kurzexposes hatte die Bremische Grundstücksgesellchaft oder die BLB Immobilien GmbH den Hausmeister, einen alten Bonner, der damals in der Kölnstraße wohnte, nach Bremen versetzt.
Der Grund, warum dieser Hausmeister versetzt werden musste, geht aus dem Schreiben der Mieterin Frau Feuser hervor: diese schreibt, dass der Hausmeister zusammen mit der Sanitärfirma Salm GmbH, Bonn, die Rohrleitungen untersucht habe und dabei von eingewachsenen Wurzeln die Rede gewesen sei. Herr Salm bestätigte mir den Wortlaut des Schreibens mündlich und eine weitere interessierende Tatsache, nämlich dass er aus Verkaufsgründen der Bremischen keinen Reparaturauftrag ordnungsgemäß beenden konnte.
Hierzu kann jederzeit meine Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden,
außerdem die Aussage des Herrn Salm dienen.
6.)
Schreiben der Notare Wellmann & Bross vom 13.12.2002: In diesem Schreiben bestätigt der Notar die Einsichtsnahme in das Erbbaugrundbuch.
Kaufvertrag mit der entsprechenden Urkunden-Nr. Am 27.12.2002, dem Notartermin, hat der Notar mündlich vorgetragen, er müßte leider einen anderen Entwurf nutzen.
In diesem neu vorgelegten Entwurf sollte ich bestätigen, dass ich Kenntnis von der Vorrangigkeit der DM 3.500.000,-- habe. Meine anfängliche Weigerung, diese Klausel zu akzeptieren, räumte der Notar mit dem Hinweis aus, er habe ja den Auftrag für die Eintragung meiner erstrangigen Grundschuld, die im Anschluß an den Kaufvertrag sofort aufgenommen wurde.
7.)
Schreiben vom 21.1.2003 der Erbaurechtsgeberin, Frau Regina Busch
„ vom 29.1.2003 des Notars an die Kreissparkasse
Offensichtlich hat sich der Notar nach dem Abschluß des Kaufvertrages zunächst an die Erbaurechtsgeberin direkt gewandt. Diese schreibt per Einschreiben/Rückschein an den Notar, seine fernmündlichen Angaben würden nicht stimmen und sie bestehe auf ihrem Recht der Vorrangigkeit. Wie ich selbst an dieses Schreiben in Kopie gelangte, ist mir nicht nachvollziehbar, ich vermute durch Frau Busch selbst, die sich auch als Verwalterin anbot, da sie nicht wusste, dass ein sogenannter Verwaltervertrag mir durch die BLB aufgezwungen war.
Gerne hätte ich mit ihr abgeschlossen auch wegen der angebotenen halben Verwalter-Gebühr.
Im Schreiben an die KSK schreibt der Notar, die Weigerung des Grundbuchamtes wäre für a l l e Beteiligten überraschend gewesen.
Diesen Satz bestätige ich ebenfalls bis auf eine Ausnahme: der Notar und natürlich die BLB-Zugehörigen wussten in jedem Fall über die vorhandene Eintragung Bescheid.
III.
Betrugssanzeige gegen Notar
8.)
Wohnbauberatung Dipl. Ing. Karl H. Bäuerle: Schreiben Fensterundichtigkeit
„ „ „ „ „ : Wertgutachten
Da ansonsten keine Unterlagen zur Finanzierungsprüfung vorlagen, hatte ich Herrn Bäuerle gebeten, ein Gutachten anzufertigen, Besichtigung erfolgte am 14.12.2002/15.12.2002. Infolge der kurzen Besichtigungszeit hatte er die Höhe der Mängel auch nicht richtig eingeschätzt. Vor allem hatte er nicht die Undichtigkeit der Fenster festgestellt, wie er das im August 2003 nachholte.
9.)
Fotografie der ca. 30 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüße der BLB Immobilien GmbH
Was die Bremer als Vermögensverwalter unter Beweis stellen, ist beeindruckend…..
IV
Schon der Versuch einer solchen Anzeige durch die Landesbank müsste mit Strafe belegt werden.
10.)
Zeitungssartikel über Rücktrittsmöglichkeiten bei geringfügigen Mängeln
BGH-Urteil, Rücktritt bei 3% Mängel
11.)
Baumängel:
Baubeschreibung 1968: Dachisolierung 3 cm Kork
Baubeschreibung H. Funk vom 23.5.2003
Funk Schreiben vom 17.5.2003 wegen Kanalverstopfung
Mieter Röher: Fensterundichtigkeit
Mieterin: Deurer vom 6.6.2003: Wurzeleinwuchs
Mieterin: Rösinger vom 15.6.2003: Wasserablauf
BLB-Schreiben vom 21.2.2003: negatives Gefälle der Balkone zugegeben
BLB-Schreiben vom 22.5.2003: Widersprochen durch Schreiben Frau Deurer
KBT-Kunstharzabdichtungen Vorder- und Rückfront, € 63.000,--
Raths und Kiefer, Kanal-TV: Kanal ist nicht durchgängig
Fa. Andres: Kanalisationsarbeiten, ca. € 19.000,--
Bundesstadt Bonn: Fällgenehmigung Birke (die ca. 18 m hohe Birke war am 25.11.2006 nicht mehr vorhanden, also einige Monate nach Abschluß des OLG-Vergleiches).
Dipl. Ing. Gerd Nürenberg, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, vom 28.12.2004: Ausfräsung ist sinnlos
Artur Brylowski, GbR, Renovierung WE Nr. 1: € 4.500,--
Nach Urteilsbekanntgabe (Mängelfrei!) des Landgerichtes im Jahr 2005 wurden dann die beiden Fassadenflächen von der BLB eingerüstet, um wenigstens auf Grund
von Mieterbeschwerden einen geringen Teil der von mir bezeichneten Mängel zu beheben. Auftragnehmer war die Gerüstbau Burbach GmbH, Grimmgasse 69, 53123 Bonn, Ruf 0228/746918, Kostenpunkt ca. € 18.000,--. Die Einrüstung wurde benötigt, um die Malerfirma Heinz Imbach GmbH, Auf dem Kirchbüchel 5, 53127 Bonn, Ruf 0228/253550, mit den folgenden Fassadenarbeiten zu beauftragen: Fensterabdichtungen, Antidröhnmasse unterhalb der Fensterbänke, Anstrich sämtlicher Fenster, Kostenpunkt der Arbeiten ca. € 140.000,-- ). Die 5 Fassadenaufnahmen vom 30.9.2005 geben ein optimales Bild für das „mängelfreie“ Urteil des Landgerichtes und später für die mängelfreie Beurteilung des Oberlandesgerichtes Köln; diese Aufnahmen widerlegen die Schlüssigkeit beider Beurteilungen vollkommen.
V. Betrugsanzeige gegen den Richter Wagner und seine Kollegen Ehrig und Ahlmann, zumindest aber Berufsverbot, da er und seine Kollegen ein solches Haus als mängelfrei beurteilten, zu dem von mir nur der Antrag auf Gestellung eines Gerichtsachverständigen erfolgt war.
12.)
Haftung des Notars durch BGH-Urteil vom 2.6.2005 (III ZR 306/04, Hamm)
Haftung des Notars wird bejaht.
LG-Vergleich in Bonn vom 24.10.2008 durch den vorsitzenden Richter Gersch, der als einziger ohne Karmastrafe bleibt, weil er vollkommen korrekt gehandelt hat:
€ 40.000,-- an den Kläger zu zahlen.
Sofort nach Vergleichsannahme informierte der Notar seine Auftraggeberin,
die BLB. Der Notar wusste, daß die BLB nicht berechtigt war, diesen Betrag zu pfänden. Diese ließ dann über ihren Anwalt auf Grund der bestehenden Eintragung € 31.000,-- pfänden. Mein mehrfacher schriftlicher Hinweis an meinen Anwalt , die Pfändung sei sittenwidrig, da auf Grund fehlender Vergleichsbereitschaft vor dem OLG Köln die BLB hierzu nicht berechtigt sei, wurde von meinem Anwalt nicht aufgegriffen und nicht vorgebracht.
(Vergleichen Sie bitte Absatz 20).
VI.
Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen der sittenwidrigen Pfändung des Vergleiches durch den Notar, da vorher die Einwilligung zur Löschung nicht gegeben wurde.
13.)
Gutachten Pariser Str. 9 ist k e i n Bausubstanzgutachten, sondern beruht auf
Annahmen und Schätzungen. Diese Aussage stammt von beiden Gutachtern auf S. 8 des Gutachtens.
Schreiben Ernst Langen. Rechnung Firma Habeck.
Da ich selbst e r s t um Pfingsten 2008 das 31-seitige Gutachten von meinem Anwalt einsehen konnte, habe ich damals die folgenden Feststellungen getroffen: Es handelt sich um kein Bausubstanzgutachten. Außerdem ist die
angeblich von der Landesbank stammende Baubeschreibung erst nach dem Besitzübergang 2002/2003 ausgetauscht worden. Insofern ist das Gutachten nicht nur kein Bausubstanzgutachten, sondern auch durch den Austausch der Baubeschreibung als Fälschung anzusehen.
VII.
Betrugsanzeige gegen die Landesbank
Die Rechnung der Firma Habeck belegt, dass der Austausch und die Demontage der Druckerhöhungsanlage erst in meinem Auftrag im Jahr 2003 erfolgt ist.
Die Baubeschreibung mit entfernter Druckerhöhungsanlage ist aber als Bestandteil des Gutachtens dem Landgericht vorgelegt worden. So hat damals der vorsitzende Richter Wagner die Baubeschreibung genußvoll vorgelesen, vor allem als die Position „ keine Mängel“ erreicht wurde. Seltsamerweise erhielt der Geschäftsführer Voges dieses Gutachten noch einmal für einen gewissen Zeitraum zurück, ohne dass hierfür ein Grund erkennbar war. Ich vermute, auf Wunsch von Voges, der dem Landgericht
alles vorkaute und dieser genau wusste, daß ich den Charakter des Gutachtens sofort durchschauen würde.
VIII:
Betrugsanzeige gegen Geschäftsführer Voges
Ich persönlich vermute, dass das Gutachten erst kurz vor dem Urteil weitergereicht werden sollte, da der betrügerische Voges genau wusste, dass ich das Gutachten genau lesen würde. So wollte er wohl verhindern, dass jemand vor dem Urteilsspruch des Landgerichtes die Qualität des Gutachtens anzweifeln könnte. So wurde auch das Verlesen des Gutachtens bzw. der Baubeschreibung im Protokoll und Urteil nicht festgehalten. Die Aussage Voges, sein Kollege Brechnitz hätte früher für eine andere Firma gearbeitet, steht ebenfalls weder im Protokoll noch im Urteil. Die Aussage betrachte ich als weiteren Prozeßbetrug des Herrn Voges, da dieser genau wußte, dass sein Kollege als Angestellter der Treuhänderin, BLB Immobilien GmbH, für ca. 5 Jahre dieselben Aufgaben zu erfüllen hatte. Verweis auf das Schreiben von Ernst Langen.
14.)
Betriebskosten Pariserstr. 9
Schreiben der Mieter Deurer zu den Betriebskosten.
Die Betriebskosten wurden angegeben mit € 1,44/qm monatlich. In Wirklichkeit stellte sich heraus, dass die Betriebskosten für 2002 schon € 2,46/qm monatlich betrugen. Dies ergibt eine Gesamt-Differenz von ca. 21.000,-- p.a., zusammen mit der mir genannten Istzahl wären dies ca. € 63.000,-- p.a.
Diese Differenz hätte aber ohne komplizierte Berechnung, nämlich durch einfache Addition, bei Erstellung des Angebotes richtig angegeben werden
können. Sie sollte aber mit Absicht nicht richtig angegeben werden, weil dadurch die Mieterschaft zu sehr benachteiligt würde und außerdem ich
durch die Höhe der Betriebsausgaben abgeschreckt werden könnte. Es liegt auf der Hand, dass niedrigere Betriebskosten eher den Rahmen für eine Erhöhung der Netto-Miete geben. während höhere Betriebskosten eine Erhöhung geradezu ausschließen.
15.)
Mein Anschreiben an die Gutachter.
Dieser rief mich irgendwann zurück und teilte mir mit, dass er verärgert über
die Handlungsweise der BLB sei, dieses Gutachten in einem Mängelprozeß vorzulegen, da das Gutachten auf Annahmen und Vermutungen beruhe.
Ich persönlich war nicht verärgert, sondern gehe von Beginn an von Betrugsabsicht aus.
16.)
Eigene eidesstattliche Versicherung über den Prozeßbetrüger Voges und
anwaltliche eidesstattliche Versicherung über den Prozeßbetrüger Voges, der im mündlichen Verfahren ein Nicht-Bausubstanz-Gutachten über den Erwerb des Hauses durch die Bremische vorlegt.
17.)
Protokoll und Urteil Landgericht
Weder im Protokoll noch in dem Urteil wird über diese beiden Sachverhalte berichtet. Das Landgericht hält die beiden e i n z i g e n Exculpationsver-suche für offensichtlich bedeutungslos.
Das Urteil der Mängelfreiheit des Hauses ist allerdings bei der Vielzahl der von mir gerügten Mängel nicht nachvollziehbar. Mit der Klage war ja nur die B e a n t r a g u n g eines vom Gericht anerkannten Gutachters beantragt worden.. Offensichtlich hat das Landgericht sich irrtümlich für eine Abteilung der Landesbank gehalten und deshalb auf Mängelfreiheit entschieden.
18.)
Weitere Mängel für die nächsthöhere Instanz.
Mein Schreiben vom 25.4.2006 bezüglich Baubeschreibung.
Photografischer Nachweis über die Durchlässigkeit des nicht isolierten
Außenmauerwerkes.
Schreiben des Architekten W.D. Blank.
Mit dem Ökologen W.D. Blank, Siegfriedstr. 15, 53179 Bonn, verbindet
mich eine besondere Eigenschaft. Blank, der wie auch ich mehrfach den asiatischen Raum besucht hat und dadurch eine ganz besondere Vorliebe zur
Wahrheit gefunden hat. Dieselbe Vorliebe teile ich auch, wir halten beide die Wahrheit für eine wesentliche Eigenschaft des Universums. Es würde demnach keiner von uns beiden eine unwahre Behauptung machen um des eigenen Vorteils willen.
Wenn Herr Blank schreibt, eine Summe von € 400.000,-- sei erforderlich zur Mängelbeseitigung, so bin ich davon überzeugt, dass dies 100%-tig seine ehrliche Meinung ist.
Auf Grund der von mir in 2002 aktualisierten Baubeschreibung, mängelfrei, summiere ich die Gesamtsumme der Mängel auf ca. € 560.000,--, Regiekosten
zusätzlich.
19.)
RA-Klage vom 18.4.05 gegen die Bremische Grundstücks GmbH
+ Zusatzschreiben vom 17.10.05.
Mein Anwalt beschreibt die schon bekannten größeren Mängel. Es ist mir unbekannt, warum die Gesamtsumme mit € 120.000,-- angenommen wird.
Die Mieterin Rösinger schreibt aus alter Gewohnheit an Frau Schmidt (damals in der Filiale Bonn-Center als Angestellte der BLB) wegen Ablaufschwierigkeiten des Wassers. Die BLB bestätigt in einem vorweggenommen Schreiben vom 22.5.2005 durch Geschäftsführer Elbin und Verkaufsbeauftragten Herrn Buskamp, dass keinem Mitarbeiter des Bonn-Centers noch dem ehemaligen Hausmeister etwas über die Abflußschwierigkeiten bekannt gewesen sei. Daß beide hier lügen, geht aus dem Schreiben der BLB, Frau Schmidt, am 3.1.2003, also schon am 3.Tag nach wirtschaftlichen Übergang des Kaufobjektes hervor.
OLG-Verhandlung vom 14.6.2006
Zunächst wurde mitgeteilt, dass man hinsichtlich des Bautenstandes die Ansicht des Bonner Landgerichtes übernehme: mängelfrei!!!
Dann führte der Vorsitzende Borzutzki-Pasing ca. 15 mal aus, dass ich die Klage verlieren würde, sofern ich mich auf den beabsichtigten Vergleich nicht einließe. Dieses mehrmalige Widerholen derselben rechtsbeugenden Ansicht wird allerdings von meinem Rechtsanwalt heute nicht mehr geteilt. Hierfür kann ich mir nur eine gewisse Abhängigkeit von dem Kölner
Richtern vorstellen. Er weiß eben nicht, dass jeder Gedanke und jede Handlung Konsequenzen hat, die eventuell in diesem Leben oder in späteren Inkarnationen abgegolten werden müssen. Für die ständige rechtsbeugende Wiederholung des Vorsitzenden kann aber meine eidesstattliche Versicherung als Beweis gelten.
Die beiden Zeugen Brechnitz und Broß wurden ungehört wieder nach Hause geschickt und nach stundenlanger Verhandlung war ich dann bereit , dem Vergleich näher zu treten.
Dieser hatte zum Inhalt: Ich konnte demnach ab sofort, d.h. ab dem 14.6.2006, auf mein Betreiben hin die Löschung meiner Schufaeintragung erzielen mit der Genehmigung der Bremer. Spätestens ab 1.7.2007 mußte ich dann in einer Summe € 48.000,-- (Rückzahlungsbetrag für Mieteingänge ./. Reparaturen) oder ab 1.8.2007 monatlich € 1.000,-- zahlen.
20.)
Meine Schreiben an die Amtsgerichte Ahrweiler und Bonn wegen der Löschung.
In der Folge schrieb ich die beiden Amtsgerichte in Ahrweiler und später in Bonn an. Diese teilten mir mit, sie brauchten in jedem Fall das Einverständnis
der Bremer. Die BLB Immobilien schrieb auf Anfrage von Ahrweiler, sie stimme der Löschung nicht zu, ca. 1 Woche später: nach nochmaliger Prüfung stimme sie zu. Dieses 2. Schreiben habe ich weder vom Amtsgericht noch von den Bremern erhalten, sondern im Jahr 2011 erstmalig von meinem Anwalt. Ein damaliger Korrespondenzanwalt RA Wigger aus Köln hatte meine Ehefrau in einem Verfahren in Koblenz vertreten, wobei diese Schrift Herrn Wigger zugestellt worden war. Da Kollege Wigger inzwischen in den Ruhestand wechselte, hat er dann dieses 2. Schreiben weitergereicht.
Die Anfrage vom Amtsgericht Bonn wird negativ beantwortet und es erfolgt auch später keine Richtigstellung.
IX.
Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen Verweigerung der Löschungsbewilligung und Schadenersatz in Höhe von mindestens € 4.000.000,--.
21.)
Protokoll der Mieter vom 19.9.2003
Dieses erhielt ich im Jahr 2009, kurz vor meinem Umzug aus Lind auf den Campingplatz in Remagen hat irgendein Mieter, der offensichtlich sich Gedanken über die BLB machte, mir anonym dieses Protokoll zugesandt.
Unter den Tops 9 und 11 erfolgt eine Aufzählung aller Mängel, die ich früher
selbst angeführt hatte. 25 Mieter unterschreiben diesen Mängelbericht und bestätigen damit nachträglich die Wahrheit meiner beiden erfolglosen Klagen und bestätigen die Mangelhaftigkeit der Gerichte in der BRD. Mietersprecher
Franz Deurer hat später der BLB das Protokoll überbracht. Ich weiß leider nicht, an wen. Meine Anfrage danach im Jahre 2011 wird negativ beantwortet.
22.)
Ausfälle meiner griechischen Pächterfamilien Siantis und Grossi und des
Pächters Muslija Izeiroski.
Die Ausfälle summierten sich auf € 8.500,-- monatlich. Auslöser war das
fehlende Eigenkapital für die Erneuerung der Asbesteindeckung des Pächters Siantis, der natürlich über die BLB-Weigerung informiert wurde.
23.)
OLG-Vergleich vom 14.6.2006, Schreiben RA vom 21.6.2006
24.)
Hausverwaltervertrag vom 27.12.2002
25.)
Eidesstattliche Versicherung aus 2005. Im Jahr 2008 erneute eidesstattliche Versicherung.
X
Weitere Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen der erneuten Beantragung der EV, die infolge der Verweigerung überholt war.
26.)
Bestätigungen Pultz und Rothstein und Pultz und Winterwerp
über Miet- und andere Einnahmen aus der Beleihungszeit.
27.)
F. Feuser
Besichtigung Metzger
Mieter Röher
Notar Schreiben vom 29.1.2003 an die KSK
Zusammen mit Herrn Metzger von der Filiale Bonn-Center besichtigte ich das Haus Pariser Str. 9. Im Kellerdurchgang trafen wir Frau Feuser, die sich auffällig benahm. Herr Metzger erklärte dies mit der psychischen Krankheit von Frau Feuser und er unterließ es, mir den wahren Grund zu nennen: der Ehemann Feuser war irgendwann bei einem Kellerbesuch abends nicht mehr in die gemietete Wohnung zurückgekehrt, sondern wurde ermordet nach einem Schlag auf den Kopf und mit überzogener Kunststofftüte über den Kopf später im Keller aufgefunden. Dieser Auftragsmord ist bis heute nicht aufgeklärt. Herr Feuser war Mietersprecher und insofern verantwortlich für die Belange der Mieterschaft. Ich hätte niemals ein Objekt kaufen wollen, in dem vorher aus bezeichnenden Gründen ein Mord ausgeführt wurde.
XI
Betrugsanzeige gegen Herrn Metzger, der eine wesentliche Tatsache verschwieg.
Der Mieter Nau, den Herr Metzger ausgesucht hatte, zeigte uns seine Wohnung. Diese schien in Ordnung zu sein. Später nach dem Kaufvertrag
besuchte ich Herrn Nau noch einmal, um ihn allein zu sprechen. Ich erfuhr, dass er als ehemaliger Putzer des damaligen Bauträgers schon häufiger mit
den Anwälten der BLB zu tun gehabt hätte, vor allem wegen der schlechten Bauausführung und wegen der Abdichtung der Isolierglasfenster, so dass sich alle Vorhänge auf der Windseite bewegten. Dies war ja eine Bestätigung der Angelegenheit des Mieters Röher . Als ich Herrn Nau später als Zeugen gegen die BLB aufrufen wollte, erfuhr ich nur noch über das plötzliche Ableben des Herrn Nau, der angeblich seinem Leben selbst ein Ende bereitete durch einen Sprung vom Balkon. Ich habe von keiner Seite aus eine Verdächtigung gehört, es sei eine Depression für den Selbstmord ursächlich gewesen oder möglicherweise der alte Streit mit der BLB.
Meine Vertragskontrahenten waren beim Notarvertrag und beim Verwaltervertrag der mehrmalige Geschäftsführer Heinrich Voges und der Prokurist Dieter Brechnitz, der u.a. als Architekt für die BLB Immobilien GmbH tätig war.
XII
Betrugsanzeige gegen Brechnitz, der über alles informiert war, über alles bisher geschwiegen hat.
Mein großes Erwachen kam, als ich Ende Januar 2003 das Schreiben des Notars vom 29.1.2003 an die KSK Köln erhielt. In diesem Schreiben behauptet der Notar tatsächlich, diese Erbbaugrundbuchsituation sei für
a l l e Beteiligten überraschend und unterschlägt dabei vollkommen, dass er selbst am 22.12.2002 das Grundbuch eingesehen hatte, also demnach als Einziger Bescheid wusste.
Die Kreissparkasse bestätigt später dieses Schreiben und erklärt ihr Einverständnis, sofern € 410.000,-- erststellig auf einem anderen Objekt abgesichert werden können. Diese Berechnung kann natürlich nicht zum Erfolg führen, da die Erbaugeberin, Frau Regina Busch geb. Dreckmann, Bergisch Gladbach (Beleg 14) der falschen telefonischen Angabe des Notars auf eine gewünschte Vorrangeintragung über € 250.000,-- nicht traut und sich ablehnend verhält. Der Anruf des Notars bei der Erbbaurechtsgeberin erfolgte zeitlich wahrscheinlich vor dem Anschreiben an die KSK.
Daß tatsächlich die Vorrangigkeit über DM 3.500.000,-- bestehen bleiben sollte, erfuhr ich erst am 3.1.2012, als ich mich um den Erbaurechtsvertrag von 1966 des Notars Dahm bemühte und diesen diesmal in gut leserlicher Schrift erhielt. Im September 2003 erhielt ich dann ca. 20-30 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüße zugestellt, über jeweils ca. 1.700.000,--, und es waren teilweise Banken aufgeführt, die ich kaum mit Namen kannte.
In der Verhandlung vor dem Bonner Landgerichtes 9 O 456/04, Termin 16.12.2004, Vorsitz Richter Wagner, Beisitzer Richter Ahlmann und Ehrig, hatte Herr Voges das Gutachten mitgebracht und vorgelegt, dieses wurde in Bezug auf die einseitige Baubeschreibung von Richter Wagner vorgelesen , später aber nicht im Protokoll als solches vermerkt. Dieses Gutachten, das
die BLB erst nach dem Jahreswechsel (?) und kurz vor dem Beschluß des Landgerichtes einreichte, habe ich selbst erstmalig Mai 2008 zu sehen bekommen. Sofort entdeckte ich, dass es sich um kein Bausubstanz-gutachten handelte, außerdem alle Angaben von der Landesbank selbst gemacht wurden. Es stützt sich auf Annahmen und Vermutungen und nicht auf Feststellungen. Beide Gutachter schreiben auf Seite 8 des Gutachtens
unter 3.7: Die Wertermittlung ist kein Bausubstanzgutachten . Nur ein Bausubstanzgutachten aber gibt Sicherheit vor unangenehmen
Überraschungen . Beide Gutachter habe ich in 2008 daraufhin informiert und beide Gutachter waren verstimmt, als sie hörten, dass dieses Gutachten in einem Mängelprozeß Erwähnung fand. Dabei wusste niemand zu diesem Zeitpunkt über den betrügerischen Austausch der Baubeschreibung.
28.)
Eigene eidesstattliche Versicherung dafür, dass Herr Buskamp, der Verkaufsbeauftragte der BLB Immobilien GmbH mir im Herbst 2002 persönlich empfohlen hat, den Notar Friedhelm Broß mit meinem Ankauf zu beauftragen, da dieser als Bonner Notar der Einzige sei, der über alle Angelegenheiten der Bremischen als Bonner Notar Bescheid wüsste.
Dahinter stand zweifelsohne die Absicht, da0 dieser Notar pflicht- und wunschgemäß den Kaufvertrag mit der Zielsetzung durchsetzen würde, dass ich ein Objekt mit DM 3.500.000,-- vorrangiger Erblast kaufen würde. Es muß der Bremischen und der BLB klar gewesen sein, dass die Vorlast bis 2066 eingetragen war. Wenn man aber 2 Gechäftsführer von Bremen nach Bonn zum notariellen Kaufvertrag mit einem neuen Vertragsentwurf schickt, so muß der Initiator vorher genau über die Arbeitsweise des Notars Bescheid gewusst haben. Das Objekt war von Beginn an nicht finanzierbar, sondern man plante lediglich eine spätere kostenpflichtige Vertragsaufhebung in Höhe von € 200.000,-- (Angebot 2003).
Konsequenterweise wurde schon kurze Zeit später aus dem Verkaufsbeauftragten Buskamp ein Geschäftsführer.
Nun hatte ich selbst mit mehreren Bonner Notaren bis zum Jahr 2002 viele notarielle An- und Verkaufsverträge abgeschlossen, so sogar mit dem Sozius
des Herrn Broß.
Man nenne mir doch nur einen Grund, warum ich aus eigenem Antrieb
Herrn Broß aufsuchen sollte (?), an dem ich bis 2002 intuitiv vorbei gegangen war.
29.)
€ 31.000,-- Pfändungsbetrag des Notars aus dem Vergleich
Die BLB hat gegenüber meinen Anwälten den Betrag von € 31.000,-- aus der Vergleichsverpflichtung des Notars gepfändet. Meiner leienhaften Vorstellung ist ein solches Verhalten auf Grund der Verweigerung der Verpflichtung zur Löschung meiner Schufaeintragung aus dem Vergleich vor dem OLG sittenwidrig und bedarf der Korrektur.
Die Bestätigung des Steuerberaters Pultz (Anlage 1) geht von der Zinssituation 2002 aus. Zur Zeit hätte ich jährliche Überschüsse infolge niedrigerer Zinsen und erfolgter Tilgung in Höhe von € 200.000,--. Der Schadenersatz müsste demnach bei ca. € 5.000.000,-- liegen. Nicht gerechnet sind die Jahre der Not, der Krankheit und der unnötigen Mehrarbeit.
Es erübrigt sich darauf hinzudeuten, daß die einzelnen Betrüger sich individuelle empfindliche Karmastrafen auferlegt haben. Jede Handlung wird durch einen entsprechenden Erfolg „belohnt“. Dies ist ein kosmisches Gesetz, dem sich keiner entziehen kann.
Ob durch die Konzentration in Bremer Kreisen sich darüber hinaus auch eine geographische Karmastrafe auswirken sollte, bleibt dem Szene-Beobachter vorbehalten.
Da ich zur Zeit € 290,14 nach dem SGB XII der Stadt Bonn nur erhalte, müssten für die ca. 320 Seiten Anlagen € 100,-- vorab gezahlt werden.
Meines Erachtens ist es unbillig, daß die Stadt Bonn in ihrer Funktion als Sozialbehörde meine Lebenshaltungskosten und meine Mietkosten für die Betrügereien einer Landesbank und deren betrügerische Tochtergesellschaften tragen muß.
Am 22.10.2012 wurde das letzte uns gehörende Objekt versteigert. Für das Objekt liegt ein Wertgutachten eines Bonner Architekten vor mit einer Summe von € 770.000,--. Der Versteigerungserlös betrug € 280.000,--.
Mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft halte ich es für meine Pflicht, gegenüber meinem wahren Selbst dafür zu sorgen, daß gleichzeitig dieser Artikel im Internet veröffentlicht wird, so daß jeder sich über diese Machenschaften der Deutschen Gerichtsbarkeit, den Notar und die Bremer Betrügereien informieren kann.
Tochtergesellschaften und einem betrügerischen Bonner Notar, Friedhelm
Broß, mich zu Versteigerungen und Notverkäufen von insgesamt 16
Mietobjekten zwang….
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Zahlen zu Beginn der einzelnen Rubriken spiegeln die entsprechenden Anlagen als Beweis für die Richtigkeit meiner Darstellung. Ich bin kein Jurist, sondern lediglich in kaufmännischen und baubetreuerischen Gebieten tätig.
1.)
Meine Situation bis 2002 und meine Tätigkeit als Baubetreuer:
Im Jahr 1999 war die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes - bestehend aus meiner Ehefrau und mir - so stark, dass ich mich entschloß, zum Ruhestand
ein Haus außerhalb von Bonn zu kaufen. Bald hatte ich in 53506 Lind ein entsprechendes Objekt gefunden, optimale Lage am Hang mit über 2.500 qm Grundstücksfläche, ca. 300 qm Wohnfläche und Büroteil von ca. 65 qm, mit ca. 100 lfd. m umlaufender Balkon- oder Terrassenfläche, mit unverbaubarem Blickes über das Ahrtal hinweg.
1999 und auch Teile des Jahres 2000 verbrachte ich mit der umfangreichen Sanierung des Hauses. Daneben betreute ich unsere 16 eigenen Mietobjekte, ging viel mit meinem Hund spazieren, spielte nach wie vor als ehemaliger Deutscher Seniorenmeister Volleyball in der Kölner Deutzer TV und spielte einmal wöchentlich Fußball in einer Siegburger Hobbymannschaft.
Konditionell war ich optimal eingestellt, so dass ich schon in 2001 und natürlich mehr noch, nach getaner Sanierung des Objektes in Lind, in 2002 mich anfing zu langweilen.
Die Bestätigungen meiner Steuerberater Pultz & Rothstein und für später
Pultz & Winterwerp geben die gutfundierte finanzielle Situation für uns wieder.
2.)
Kaufangebot der Bremischen Grundstücks GmbH durch die BLB Immobilien
(beides 100%-tige Töchter der betrügerischen Bremer Landesbank).
Früher schon hatte ich aus steuerlichen Gründen eine genaue Abgrenzung
zwischen privaten Objekten, die ausschließlich der privaten GbR angehörten, und Objekten, die mit Baubetreuung versehen und als Verkaufsobjekte angesehen wurden, gehalten. Irgendwann blätterte ich in den Anzeigen für größere Objekte und wurde fündig für ein Objekt in Bonn-Beuel, angeboten von der BLB Immobilien GmbH, Bremen, eine 100%-tige Tochter der Bremer Landesbank. Diese verkaufte jedoch, bevor meine Finanzierung von der Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal, genehmigt wurde.
Daraufhin bot dieselbe Gesellschaft mir ein Ausweichobjekt in der Pariser Str. 9, 53117 Bonn, an. Eigentümerin war die Bremische Grundstücks-GmbH. Beide Tochtergesellschaften arbeiteten überregional, haben im Bonn-Center eine Filiale und haben durch mehrere Kaufverträge Kontakte im Bonner Raum, zum Bauamt aber auch zu Bonner Notaren. Außerdem sind beide Gesellschaften aber auch noch andere Tochtergesellschaften geschäftsführermäßig nach meinem Wissensstand gleich besetzt.
Zunächst erhielt ich das Kurzexpose der BLB Immobilien GmbH. Diese hat das Kurexpose überschrieben mit „Objektdaten im Überblick“. Der Überblick war so gehalten, dass keine Vorrangigkeit in der 3. Abteilung des Grundbuches zu erkennen war. Vorweggenommen: Das Angebot verschwieg,
dass eine Vorlast von DM 3.500.000,-- eingetragen war, die bis zum Jahr 2066 gültig war, so daß man davon ausgehen musste, mit der Kaufpreiszahlung in Höhe von € 1.750.000,--uneingeschränkter Eigentümer werden zu können.
I.
Betrugsanzeige gegen die BLB-Immobilien GmbH wegen Verschweigens einer wesentlichen Eigenschaft im Expose.
Die Grundstücksgröße ist aufgeteilt in 2 Parzellen, wovon 1 Parzelle = 120 qm bzw. 125 qm Eigentümerin die Bremische Grundstücks-GmbH ist. Die 2. Parzelle umfasst 2.924 qm und ist in der 3. Abteilung des Erbaugrundbuches erstrangig mit DM 3.500.000,-- belastet. Diese Angabe über die Vorrangigkeit von DM 3.500.000,-- zugunsten der Erbaugeberin fehlt bei dem Expose vollkommen. Dieser Rangvorbehalt wurde grundbuchmäßig später in 2006 umgeändert in ca. € 1.789.000,--. Der Rangvorbehalt bleibt bestehen bis zum Jahr 2066. Bis zu diesem Jahr war der problemlose Kauf erst möglich durch eine Finanzierungssumme, die um die Vorlast von € 1.789.000,--höher als der Kaufpreis war. Als ehemaligen Geschäftsstellenleiter der Immobilien GmbH der Landesbausparkasse Münster hätte so ein Umstand der Unterlassung direkte personelle Konsequenzen gehabt. Ein solches unvollkommenes Expose ist nur erklärbar durch die von vorn herein betrügerische Absicht der BLB-Immobilien GmbH, die als langjährige Verwalterin natürlich auch die Grundbuchangaben genau kannte. Im Begleitschreiben vom 13.12.2002 wird die Kaufpreissumme auf € 1.675.000,-- reduziert. Die ebenfalls mit übersandte Baubeschreibung wurde handschriftlich aktualisiert. Die Baubeschreibung gibt wieder den angenommenen Zustand der Landesbank ohne jede genaue Untersuchungsmehtode.
Unter 3.1 fällt auf: Baumängel: keine
Unter 3.2 fällt auf: Bauzustand: mittelgut
Unter 4.0 fällt auf: Betriebsvorrichtungen: kein Eintrag.
Dieses Expose konnte aber nur Aussicht auf Erfolg haben, sofern der beurkundende Notar in demselben betrügerischen Sinn mitzieht. In 1995/1996
hatte Notar Broß den sogenannten Übergabevertrag zwischen der Nordwestdeutschen Vermögensverwaltungs GmbH, und der Bremischen Grundstücks GmbH, beide Gesellschaften in Bremen mit derselben Anschrift, vermutlich beurkundet. Übergabevertrag deshalb und nicht Kaufvertrag, weil kein Kaufpreis gezahlt wurde und die Übergabe durch die Übernahme des erststelligen Erbaurechtes in Höhe von DM 3.500.000,-- abgegolten wurde.
3.)
Finanzierungszusage der Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal
Zusammen mit der geschönten Baubeschreibung und Kaufpreisreduzierung vom 13.12.2002 erhielt ich auch den Erbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1966. Dieser Vertrag war geschrieben in schwacher blauer Tinte, so dass der Versuch einer Kopie an der blassen Darstellung scheiterte. So gab ich die kompletten Unterlagen weiter an die finanzierende Kreissparkasse Köln, Filiale Hoffnungsthal, damaliger Sachbearbeiter Albert Heider, heute Direktor. der Kreissparkasse Köln. Ungefähr zu demselben Zeitpunkt erhielt ich einen Notar-Entwurf, datiert vom 13.12.2002, den ich an meinen Rechtsanwalt mit der Bitte um Durchsicht weitergab. Dieser fand keinen Grund zur Beanstandung dieses Entwurfes.
Die Baubeschreibung vom 13.12.2002 , die angeblich aus dem Jahr1995 stammt, ist h a n d s c h r i f t l i c h von den Herren Elbin und Buskamp aktualisiert worden. Diese Aktualisierung ergibt nur Sinn, sofern 2002 als Zeitpunkt angenommen wird.
II. Betrugsanzeige gegen die Geschäftsführer Elbin und Buskamp der BLB Immobilien GmbH, da diese persönlich keinen Einblick in das Objekt hatten und sich dabei ausschließlich auf die betrügerische Darstellung der Landesbank verließen.
Mit dem Sozius des Notars, Herrn Wellmann, hatte ich ca. 25 Kaufverträge für Ankauf und Verkauf mit und ohne Baubetreuung zu meiner 100%-tigen Zufriedenheit abgewickelt. Als ehemaliger Bezirksleiter der Landesbausparkasse in Bonn und zugleich als Geschäftsstellenleiter der LBS Immobilien GmbH hatte ich die Zuverlässigkeit der Landesbank in Münster kennen gelernt und ging im Dezember 2002 von derselben Voraussetzung bei den Töchtern der BLB Bremen aus. Nach der Besichtigung nur e i n e r Wohnung (WE 7) des Mieters Nau mit dem Angestellten Herrn Metzger und zusätzlich den Balkon der Eheleute Modrow (WE 8) und nach Vorlage der Dokumente konnte ich von einem problemlosen Geschäft ausgehen, dies umso mehr, als mir die Kreissparkasse Köln die Finanzierungszusage am 23.12.2002 zufaxte. Diese gab ich nach Bremen und verabredete den Notartermin für den 27.12.2002.
4.)
Beurkundungsauftrag der Kreissparkasse Köln an den Notar
Bei einem Einkaufspreis pro 1 qm Wohnfläche von ca. € 718,-- konnte ich bei Freiwerden einer Wohnung diese in jedem Fall für einen höheren Preis verkaufen. Eine entsprechende mündliche Anfrage bei Notar Broß wegen der Teilung des Wohngebäudes wurde positiv beantwortet. Selbst bei Sanierungskosten der Wohnung konnte ich noch mit einem zufrieden stellenden Ergebnis rechnen. Selbst bei Überbrückung eines längeren Zeitraumes würden die Zinskosten weit unterhalb der monatlichen Mieteinnahme liegen. Durch das Zusageschreiben der KSK hatte ich erfahren,
dass der Notar einen entsprechenden Beurkundungsauftrag erhalten würde, die Grundschuldbestellungsurkunde sollte ihm direkt übersandt werden.
Die Grundschuld über € 1.750.000,-- sollte, einschließlich Nebenkosten, in der Abt. III e r s t r a n g i g eingetragen werden. Ein weiteres Schreiben der KSK vom 15.4.2003, also viel später, dass wohl auf Veranlassung des Notars (?) zustande gekommen ist, enthält vorrangig eine mögliche Erblasteintragung, der die KSK einen Wert von € 410.000,-- beimisst.
5.)
Versetzung des Hausmeisters Leopold von Bonn nach Bremen
Schreiben der BLB Immobilien GmbH vom 22.5.2003
Schreiben der Mieterin Frau Feuser vom 6.6.2003 als Widerspruch
Schon ca. ½ Jahr vor Versand des Kurzexposes hatte die Bremische Grundstücksgesellchaft oder die BLB Immobilien GmbH den Hausmeister, einen alten Bonner, der damals in der Kölnstraße wohnte, nach Bremen versetzt.
Der Grund, warum dieser Hausmeister versetzt werden musste, geht aus dem Schreiben der Mieterin Frau Feuser hervor: diese schreibt, dass der Hausmeister zusammen mit der Sanitärfirma Salm GmbH, Bonn, die Rohrleitungen untersucht habe und dabei von eingewachsenen Wurzeln die Rede gewesen sei. Herr Salm bestätigte mir den Wortlaut des Schreibens mündlich und eine weitere interessierende Tatsache, nämlich dass er aus Verkaufsgründen der Bremischen keinen Reparaturauftrag ordnungsgemäß beenden konnte.
Hierzu kann jederzeit meine Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden,
außerdem die Aussage des Herrn Salm dienen.
6.)
Schreiben der Notare Wellmann & Bross vom 13.12.2002: In diesem Schreiben bestätigt der Notar die Einsichtsnahme in das Erbbaugrundbuch.
Kaufvertrag mit der entsprechenden Urkunden-Nr. Am 27.12.2002, dem Notartermin, hat der Notar mündlich vorgetragen, er müßte leider einen anderen Entwurf nutzen.
In diesem neu vorgelegten Entwurf sollte ich bestätigen, dass ich Kenntnis von der Vorrangigkeit der DM 3.500.000,-- habe. Meine anfängliche Weigerung, diese Klausel zu akzeptieren, räumte der Notar mit dem Hinweis aus, er habe ja den Auftrag für die Eintragung meiner erstrangigen Grundschuld, die im Anschluß an den Kaufvertrag sofort aufgenommen wurde.
7.)
Schreiben vom 21.1.2003 der Erbaurechtsgeberin, Frau Regina Busch
„ vom 29.1.2003 des Notars an die Kreissparkasse
Offensichtlich hat sich der Notar nach dem Abschluß des Kaufvertrages zunächst an die Erbaurechtsgeberin direkt gewandt. Diese schreibt per Einschreiben/Rückschein an den Notar, seine fernmündlichen Angaben würden nicht stimmen und sie bestehe auf ihrem Recht der Vorrangigkeit. Wie ich selbst an dieses Schreiben in Kopie gelangte, ist mir nicht nachvollziehbar, ich vermute durch Frau Busch selbst, die sich auch als Verwalterin anbot, da sie nicht wusste, dass ein sogenannter Verwaltervertrag mir durch die BLB aufgezwungen war.
Gerne hätte ich mit ihr abgeschlossen auch wegen der angebotenen halben Verwalter-Gebühr.
Im Schreiben an die KSK schreibt der Notar, die Weigerung des Grundbuchamtes wäre für a l l e Beteiligten überraschend gewesen.
Diesen Satz bestätige ich ebenfalls bis auf eine Ausnahme: der Notar und natürlich die BLB-Zugehörigen wussten in jedem Fall über die vorhandene Eintragung Bescheid.
III.
Betrugssanzeige gegen Notar
8.)
Wohnbauberatung Dipl. Ing. Karl H. Bäuerle: Schreiben Fensterundichtigkeit
„ „ „ „ „ : Wertgutachten
Da ansonsten keine Unterlagen zur Finanzierungsprüfung vorlagen, hatte ich Herrn Bäuerle gebeten, ein Gutachten anzufertigen, Besichtigung erfolgte am 14.12.2002/15.12.2002. Infolge der kurzen Besichtigungszeit hatte er die Höhe der Mängel auch nicht richtig eingeschätzt. Vor allem hatte er nicht die Undichtigkeit der Fenster festgestellt, wie er das im August 2003 nachholte.
9.)
Fotografie der ca. 30 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüße der BLB Immobilien GmbH
Was die Bremer als Vermögensverwalter unter Beweis stellen, ist beeindruckend…..
IV
Schon der Versuch einer solchen Anzeige durch die Landesbank müsste mit Strafe belegt werden.
10.)
Zeitungssartikel über Rücktrittsmöglichkeiten bei geringfügigen Mängeln
BGH-Urteil, Rücktritt bei 3% Mängel
11.)
Baumängel:
Baubeschreibung 1968: Dachisolierung 3 cm Kork
Baubeschreibung H. Funk vom 23.5.2003
Funk Schreiben vom 17.5.2003 wegen Kanalverstopfung
Mieter Röher: Fensterundichtigkeit
Mieterin: Deurer vom 6.6.2003: Wurzeleinwuchs
Mieterin: Rösinger vom 15.6.2003: Wasserablauf
BLB-Schreiben vom 21.2.2003: negatives Gefälle der Balkone zugegeben
BLB-Schreiben vom 22.5.2003: Widersprochen durch Schreiben Frau Deurer
KBT-Kunstharzabdichtungen Vorder- und Rückfront, € 63.000,--
Raths und Kiefer, Kanal-TV: Kanal ist nicht durchgängig
Fa. Andres: Kanalisationsarbeiten, ca. € 19.000,--
Bundesstadt Bonn: Fällgenehmigung Birke (die ca. 18 m hohe Birke war am 25.11.2006 nicht mehr vorhanden, also einige Monate nach Abschluß des OLG-Vergleiches).
Dipl. Ing. Gerd Nürenberg, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, vom 28.12.2004: Ausfräsung ist sinnlos
Artur Brylowski, GbR, Renovierung WE Nr. 1: € 4.500,--
Nach Urteilsbekanntgabe (Mängelfrei!) des Landgerichtes im Jahr 2005 wurden dann die beiden Fassadenflächen von der BLB eingerüstet, um wenigstens auf Grund
von Mieterbeschwerden einen geringen Teil der von mir bezeichneten Mängel zu beheben. Auftragnehmer war die Gerüstbau Burbach GmbH, Grimmgasse 69, 53123 Bonn, Ruf 0228/746918, Kostenpunkt ca. € 18.000,--. Die Einrüstung wurde benötigt, um die Malerfirma Heinz Imbach GmbH, Auf dem Kirchbüchel 5, 53127 Bonn, Ruf 0228/253550, mit den folgenden Fassadenarbeiten zu beauftragen: Fensterabdichtungen, Antidröhnmasse unterhalb der Fensterbänke, Anstrich sämtlicher Fenster, Kostenpunkt der Arbeiten ca. € 140.000,-- ). Die 5 Fassadenaufnahmen vom 30.9.2005 geben ein optimales Bild für das „mängelfreie“ Urteil des Landgerichtes und später für die mängelfreie Beurteilung des Oberlandesgerichtes Köln; diese Aufnahmen widerlegen die Schlüssigkeit beider Beurteilungen vollkommen.
V. Betrugsanzeige gegen den Richter Wagner und seine Kollegen Ehrig und Ahlmann, zumindest aber Berufsverbot, da er und seine Kollegen ein solches Haus als mängelfrei beurteilten, zu dem von mir nur der Antrag auf Gestellung eines Gerichtsachverständigen erfolgt war.
12.)
Haftung des Notars durch BGH-Urteil vom 2.6.2005 (III ZR 306/04, Hamm)
Haftung des Notars wird bejaht.
LG-Vergleich in Bonn vom 24.10.2008 durch den vorsitzenden Richter Gersch, der als einziger ohne Karmastrafe bleibt, weil er vollkommen korrekt gehandelt hat:
€ 40.000,-- an den Kläger zu zahlen.
Sofort nach Vergleichsannahme informierte der Notar seine Auftraggeberin,
die BLB. Der Notar wusste, daß die BLB nicht berechtigt war, diesen Betrag zu pfänden. Diese ließ dann über ihren Anwalt auf Grund der bestehenden Eintragung € 31.000,-- pfänden. Mein mehrfacher schriftlicher Hinweis an meinen Anwalt , die Pfändung sei sittenwidrig, da auf Grund fehlender Vergleichsbereitschaft vor dem OLG Köln die BLB hierzu nicht berechtigt sei, wurde von meinem Anwalt nicht aufgegriffen und nicht vorgebracht.
(Vergleichen Sie bitte Absatz 20).
VI.
Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen der sittenwidrigen Pfändung des Vergleiches durch den Notar, da vorher die Einwilligung zur Löschung nicht gegeben wurde.
13.)
Gutachten Pariser Str. 9 ist k e i n Bausubstanzgutachten, sondern beruht auf
Annahmen und Schätzungen. Diese Aussage stammt von beiden Gutachtern auf S. 8 des Gutachtens.
Schreiben Ernst Langen. Rechnung Firma Habeck.
Da ich selbst e r s t um Pfingsten 2008 das 31-seitige Gutachten von meinem Anwalt einsehen konnte, habe ich damals die folgenden Feststellungen getroffen: Es handelt sich um kein Bausubstanzgutachten. Außerdem ist die
angeblich von der Landesbank stammende Baubeschreibung erst nach dem Besitzübergang 2002/2003 ausgetauscht worden. Insofern ist das Gutachten nicht nur kein Bausubstanzgutachten, sondern auch durch den Austausch der Baubeschreibung als Fälschung anzusehen.
VII.
Betrugsanzeige gegen die Landesbank
Die Rechnung der Firma Habeck belegt, dass der Austausch und die Demontage der Druckerhöhungsanlage erst in meinem Auftrag im Jahr 2003 erfolgt ist.
Die Baubeschreibung mit entfernter Druckerhöhungsanlage ist aber als Bestandteil des Gutachtens dem Landgericht vorgelegt worden. So hat damals der vorsitzende Richter Wagner die Baubeschreibung genußvoll vorgelesen, vor allem als die Position „ keine Mängel“ erreicht wurde. Seltsamerweise erhielt der Geschäftsführer Voges dieses Gutachten noch einmal für einen gewissen Zeitraum zurück, ohne dass hierfür ein Grund erkennbar war. Ich vermute, auf Wunsch von Voges, der dem Landgericht
alles vorkaute und dieser genau wusste, daß ich den Charakter des Gutachtens sofort durchschauen würde.
VIII:
Betrugsanzeige gegen Geschäftsführer Voges
Ich persönlich vermute, dass das Gutachten erst kurz vor dem Urteil weitergereicht werden sollte, da der betrügerische Voges genau wusste, dass ich das Gutachten genau lesen würde. So wollte er wohl verhindern, dass jemand vor dem Urteilsspruch des Landgerichtes die Qualität des Gutachtens anzweifeln könnte. So wurde auch das Verlesen des Gutachtens bzw. der Baubeschreibung im Protokoll und Urteil nicht festgehalten. Die Aussage Voges, sein Kollege Brechnitz hätte früher für eine andere Firma gearbeitet, steht ebenfalls weder im Protokoll noch im Urteil. Die Aussage betrachte ich als weiteren Prozeßbetrug des Herrn Voges, da dieser genau wußte, dass sein Kollege als Angestellter der Treuhänderin, BLB Immobilien GmbH, für ca. 5 Jahre dieselben Aufgaben zu erfüllen hatte. Verweis auf das Schreiben von Ernst Langen.
14.)
Betriebskosten Pariserstr. 9
Schreiben der Mieter Deurer zu den Betriebskosten.
Die Betriebskosten wurden angegeben mit € 1,44/qm monatlich. In Wirklichkeit stellte sich heraus, dass die Betriebskosten für 2002 schon € 2,46/qm monatlich betrugen. Dies ergibt eine Gesamt-Differenz von ca. 21.000,-- p.a., zusammen mit der mir genannten Istzahl wären dies ca. € 63.000,-- p.a.
Diese Differenz hätte aber ohne komplizierte Berechnung, nämlich durch einfache Addition, bei Erstellung des Angebotes richtig angegeben werden
können. Sie sollte aber mit Absicht nicht richtig angegeben werden, weil dadurch die Mieterschaft zu sehr benachteiligt würde und außerdem ich
durch die Höhe der Betriebsausgaben abgeschreckt werden könnte. Es liegt auf der Hand, dass niedrigere Betriebskosten eher den Rahmen für eine Erhöhung der Netto-Miete geben. während höhere Betriebskosten eine Erhöhung geradezu ausschließen.
15.)
Mein Anschreiben an die Gutachter.
Dieser rief mich irgendwann zurück und teilte mir mit, dass er verärgert über
die Handlungsweise der BLB sei, dieses Gutachten in einem Mängelprozeß vorzulegen, da das Gutachten auf Annahmen und Vermutungen beruhe.
Ich persönlich war nicht verärgert, sondern gehe von Beginn an von Betrugsabsicht aus.
16.)
Eigene eidesstattliche Versicherung über den Prozeßbetrüger Voges und
anwaltliche eidesstattliche Versicherung über den Prozeßbetrüger Voges, der im mündlichen Verfahren ein Nicht-Bausubstanz-Gutachten über den Erwerb des Hauses durch die Bremische vorlegt.
17.)
Protokoll und Urteil Landgericht
Weder im Protokoll noch in dem Urteil wird über diese beiden Sachverhalte berichtet. Das Landgericht hält die beiden e i n z i g e n Exculpationsver-suche für offensichtlich bedeutungslos.
Das Urteil der Mängelfreiheit des Hauses ist allerdings bei der Vielzahl der von mir gerügten Mängel nicht nachvollziehbar. Mit der Klage war ja nur die B e a n t r a g u n g eines vom Gericht anerkannten Gutachters beantragt worden.. Offensichtlich hat das Landgericht sich irrtümlich für eine Abteilung der Landesbank gehalten und deshalb auf Mängelfreiheit entschieden.
18.)
Weitere Mängel für die nächsthöhere Instanz.
Mein Schreiben vom 25.4.2006 bezüglich Baubeschreibung.
Photografischer Nachweis über die Durchlässigkeit des nicht isolierten
Außenmauerwerkes.
Schreiben des Architekten W.D. Blank.
Mit dem Ökologen W.D. Blank, Siegfriedstr. 15, 53179 Bonn, verbindet
mich eine besondere Eigenschaft. Blank, der wie auch ich mehrfach den asiatischen Raum besucht hat und dadurch eine ganz besondere Vorliebe zur
Wahrheit gefunden hat. Dieselbe Vorliebe teile ich auch, wir halten beide die Wahrheit für eine wesentliche Eigenschaft des Universums. Es würde demnach keiner von uns beiden eine unwahre Behauptung machen um des eigenen Vorteils willen.
Wenn Herr Blank schreibt, eine Summe von € 400.000,-- sei erforderlich zur Mängelbeseitigung, so bin ich davon überzeugt, dass dies 100%-tig seine ehrliche Meinung ist.
Auf Grund der von mir in 2002 aktualisierten Baubeschreibung, mängelfrei, summiere ich die Gesamtsumme der Mängel auf ca. € 560.000,--, Regiekosten
zusätzlich.
19.)
RA-Klage vom 18.4.05 gegen die Bremische Grundstücks GmbH
+ Zusatzschreiben vom 17.10.05.
Mein Anwalt beschreibt die schon bekannten größeren Mängel. Es ist mir unbekannt, warum die Gesamtsumme mit € 120.000,-- angenommen wird.
Die Mieterin Rösinger schreibt aus alter Gewohnheit an Frau Schmidt (damals in der Filiale Bonn-Center als Angestellte der BLB) wegen Ablaufschwierigkeiten des Wassers. Die BLB bestätigt in einem vorweggenommen Schreiben vom 22.5.2005 durch Geschäftsführer Elbin und Verkaufsbeauftragten Herrn Buskamp, dass keinem Mitarbeiter des Bonn-Centers noch dem ehemaligen Hausmeister etwas über die Abflußschwierigkeiten bekannt gewesen sei. Daß beide hier lügen, geht aus dem Schreiben der BLB, Frau Schmidt, am 3.1.2003, also schon am 3.Tag nach wirtschaftlichen Übergang des Kaufobjektes hervor.
OLG-Verhandlung vom 14.6.2006
Zunächst wurde mitgeteilt, dass man hinsichtlich des Bautenstandes die Ansicht des Bonner Landgerichtes übernehme: mängelfrei!!!
Dann führte der Vorsitzende Borzutzki-Pasing ca. 15 mal aus, dass ich die Klage verlieren würde, sofern ich mich auf den beabsichtigten Vergleich nicht einließe. Dieses mehrmalige Widerholen derselben rechtsbeugenden Ansicht wird allerdings von meinem Rechtsanwalt heute nicht mehr geteilt. Hierfür kann ich mir nur eine gewisse Abhängigkeit von dem Kölner
Richtern vorstellen. Er weiß eben nicht, dass jeder Gedanke und jede Handlung Konsequenzen hat, die eventuell in diesem Leben oder in späteren Inkarnationen abgegolten werden müssen. Für die ständige rechtsbeugende Wiederholung des Vorsitzenden kann aber meine eidesstattliche Versicherung als Beweis gelten.
Die beiden Zeugen Brechnitz und Broß wurden ungehört wieder nach Hause geschickt und nach stundenlanger Verhandlung war ich dann bereit , dem Vergleich näher zu treten.
Dieser hatte zum Inhalt: Ich konnte demnach ab sofort, d.h. ab dem 14.6.2006, auf mein Betreiben hin die Löschung meiner Schufaeintragung erzielen mit der Genehmigung der Bremer. Spätestens ab 1.7.2007 mußte ich dann in einer Summe € 48.000,-- (Rückzahlungsbetrag für Mieteingänge ./. Reparaturen) oder ab 1.8.2007 monatlich € 1.000,-- zahlen.
20.)
Meine Schreiben an die Amtsgerichte Ahrweiler und Bonn wegen der Löschung.
In der Folge schrieb ich die beiden Amtsgerichte in Ahrweiler und später in Bonn an. Diese teilten mir mit, sie brauchten in jedem Fall das Einverständnis
der Bremer. Die BLB Immobilien schrieb auf Anfrage von Ahrweiler, sie stimme der Löschung nicht zu, ca. 1 Woche später: nach nochmaliger Prüfung stimme sie zu. Dieses 2. Schreiben habe ich weder vom Amtsgericht noch von den Bremern erhalten, sondern im Jahr 2011 erstmalig von meinem Anwalt. Ein damaliger Korrespondenzanwalt RA Wigger aus Köln hatte meine Ehefrau in einem Verfahren in Koblenz vertreten, wobei diese Schrift Herrn Wigger zugestellt worden war. Da Kollege Wigger inzwischen in den Ruhestand wechselte, hat er dann dieses 2. Schreiben weitergereicht.
Die Anfrage vom Amtsgericht Bonn wird negativ beantwortet und es erfolgt auch später keine Richtigstellung.
IX.
Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen Verweigerung der Löschungsbewilligung und Schadenersatz in Höhe von mindestens € 4.000.000,--.
21.)
Protokoll der Mieter vom 19.9.2003
Dieses erhielt ich im Jahr 2009, kurz vor meinem Umzug aus Lind auf den Campingplatz in Remagen hat irgendein Mieter, der offensichtlich sich Gedanken über die BLB machte, mir anonym dieses Protokoll zugesandt.
Unter den Tops 9 und 11 erfolgt eine Aufzählung aller Mängel, die ich früher
selbst angeführt hatte. 25 Mieter unterschreiben diesen Mängelbericht und bestätigen damit nachträglich die Wahrheit meiner beiden erfolglosen Klagen und bestätigen die Mangelhaftigkeit der Gerichte in der BRD. Mietersprecher
Franz Deurer hat später der BLB das Protokoll überbracht. Ich weiß leider nicht, an wen. Meine Anfrage danach im Jahre 2011 wird negativ beantwortet.
22.)
Ausfälle meiner griechischen Pächterfamilien Siantis und Grossi und des
Pächters Muslija Izeiroski.
Die Ausfälle summierten sich auf € 8.500,-- monatlich. Auslöser war das
fehlende Eigenkapital für die Erneuerung der Asbesteindeckung des Pächters Siantis, der natürlich über die BLB-Weigerung informiert wurde.
23.)
OLG-Vergleich vom 14.6.2006, Schreiben RA vom 21.6.2006
24.)
Hausverwaltervertrag vom 27.12.2002
25.)
Eidesstattliche Versicherung aus 2005. Im Jahr 2008 erneute eidesstattliche Versicherung.
X
Weitere Betrugsanzeige gegen die BLB Immobilien GmbH wegen der erneuten Beantragung der EV, die infolge der Verweigerung überholt war.
26.)
Bestätigungen Pultz und Rothstein und Pultz und Winterwerp
über Miet- und andere Einnahmen aus der Beleihungszeit.
27.)
F. Feuser
Besichtigung Metzger
Mieter Röher
Notar Schreiben vom 29.1.2003 an die KSK
Zusammen mit Herrn Metzger von der Filiale Bonn-Center besichtigte ich das Haus Pariser Str. 9. Im Kellerdurchgang trafen wir Frau Feuser, die sich auffällig benahm. Herr Metzger erklärte dies mit der psychischen Krankheit von Frau Feuser und er unterließ es, mir den wahren Grund zu nennen: der Ehemann Feuser war irgendwann bei einem Kellerbesuch abends nicht mehr in die gemietete Wohnung zurückgekehrt, sondern wurde ermordet nach einem Schlag auf den Kopf und mit überzogener Kunststofftüte über den Kopf später im Keller aufgefunden. Dieser Auftragsmord ist bis heute nicht aufgeklärt. Herr Feuser war Mietersprecher und insofern verantwortlich für die Belange der Mieterschaft. Ich hätte niemals ein Objekt kaufen wollen, in dem vorher aus bezeichnenden Gründen ein Mord ausgeführt wurde.
XI
Betrugsanzeige gegen Herrn Metzger, der eine wesentliche Tatsache verschwieg.
Der Mieter Nau, den Herr Metzger ausgesucht hatte, zeigte uns seine Wohnung. Diese schien in Ordnung zu sein. Später nach dem Kaufvertrag
besuchte ich Herrn Nau noch einmal, um ihn allein zu sprechen. Ich erfuhr, dass er als ehemaliger Putzer des damaligen Bauträgers schon häufiger mit
den Anwälten der BLB zu tun gehabt hätte, vor allem wegen der schlechten Bauausführung und wegen der Abdichtung der Isolierglasfenster, so dass sich alle Vorhänge auf der Windseite bewegten. Dies war ja eine Bestätigung der Angelegenheit des Mieters Röher . Als ich Herrn Nau später als Zeugen gegen die BLB aufrufen wollte, erfuhr ich nur noch über das plötzliche Ableben des Herrn Nau, der angeblich seinem Leben selbst ein Ende bereitete durch einen Sprung vom Balkon. Ich habe von keiner Seite aus eine Verdächtigung gehört, es sei eine Depression für den Selbstmord ursächlich gewesen oder möglicherweise der alte Streit mit der BLB.
Meine Vertragskontrahenten waren beim Notarvertrag und beim Verwaltervertrag der mehrmalige Geschäftsführer Heinrich Voges und der Prokurist Dieter Brechnitz, der u.a. als Architekt für die BLB Immobilien GmbH tätig war.
XII
Betrugsanzeige gegen Brechnitz, der über alles informiert war, über alles bisher geschwiegen hat.
Mein großes Erwachen kam, als ich Ende Januar 2003 das Schreiben des Notars vom 29.1.2003 an die KSK Köln erhielt. In diesem Schreiben behauptet der Notar tatsächlich, diese Erbbaugrundbuchsituation sei für
a l l e Beteiligten überraschend und unterschlägt dabei vollkommen, dass er selbst am 22.12.2002 das Grundbuch eingesehen hatte, also demnach als Einziger Bescheid wusste.
Die Kreissparkasse bestätigt später dieses Schreiben und erklärt ihr Einverständnis, sofern € 410.000,-- erststellig auf einem anderen Objekt abgesichert werden können. Diese Berechnung kann natürlich nicht zum Erfolg führen, da die Erbaugeberin, Frau Regina Busch geb. Dreckmann, Bergisch Gladbach (Beleg 14) der falschen telefonischen Angabe des Notars auf eine gewünschte Vorrangeintragung über € 250.000,-- nicht traut und sich ablehnend verhält. Der Anruf des Notars bei der Erbbaurechtsgeberin erfolgte zeitlich wahrscheinlich vor dem Anschreiben an die KSK.
Daß tatsächlich die Vorrangigkeit über DM 3.500.000,-- bestehen bleiben sollte, erfuhr ich erst am 3.1.2012, als ich mich um den Erbaurechtsvertrag von 1966 des Notars Dahm bemühte und diesen diesmal in gut leserlicher Schrift erhielt. Im September 2003 erhielt ich dann ca. 20-30 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüße zugestellt, über jeweils ca. 1.700.000,--, und es waren teilweise Banken aufgeführt, die ich kaum mit Namen kannte.
In der Verhandlung vor dem Bonner Landgerichtes 9 O 456/04, Termin 16.12.2004, Vorsitz Richter Wagner, Beisitzer Richter Ahlmann und Ehrig, hatte Herr Voges das Gutachten mitgebracht und vorgelegt, dieses wurde in Bezug auf die einseitige Baubeschreibung von Richter Wagner vorgelesen , später aber nicht im Protokoll als solches vermerkt. Dieses Gutachten, das
die BLB erst nach dem Jahreswechsel (?) und kurz vor dem Beschluß des Landgerichtes einreichte, habe ich selbst erstmalig Mai 2008 zu sehen bekommen. Sofort entdeckte ich, dass es sich um kein Bausubstanz-gutachten handelte, außerdem alle Angaben von der Landesbank selbst gemacht wurden. Es stützt sich auf Annahmen und Vermutungen und nicht auf Feststellungen. Beide Gutachter schreiben auf Seite 8 des Gutachtens
unter 3.7: Die Wertermittlung ist kein Bausubstanzgutachten . Nur ein Bausubstanzgutachten aber gibt Sicherheit vor unangenehmen
Überraschungen . Beide Gutachter habe ich in 2008 daraufhin informiert und beide Gutachter waren verstimmt, als sie hörten, dass dieses Gutachten in einem Mängelprozeß Erwähnung fand. Dabei wusste niemand zu diesem Zeitpunkt über den betrügerischen Austausch der Baubeschreibung.
28.)
Eigene eidesstattliche Versicherung dafür, dass Herr Buskamp, der Verkaufsbeauftragte der BLB Immobilien GmbH mir im Herbst 2002 persönlich empfohlen hat, den Notar Friedhelm Broß mit meinem Ankauf zu beauftragen, da dieser als Bonner Notar der Einzige sei, der über alle Angelegenheiten der Bremischen als Bonner Notar Bescheid wüsste.
Dahinter stand zweifelsohne die Absicht, da0 dieser Notar pflicht- und wunschgemäß den Kaufvertrag mit der Zielsetzung durchsetzen würde, dass ich ein Objekt mit DM 3.500.000,-- vorrangiger Erblast kaufen würde. Es muß der Bremischen und der BLB klar gewesen sein, dass die Vorlast bis 2066 eingetragen war. Wenn man aber 2 Gechäftsführer von Bremen nach Bonn zum notariellen Kaufvertrag mit einem neuen Vertragsentwurf schickt, so muß der Initiator vorher genau über die Arbeitsweise des Notars Bescheid gewusst haben. Das Objekt war von Beginn an nicht finanzierbar, sondern man plante lediglich eine spätere kostenpflichtige Vertragsaufhebung in Höhe von € 200.000,-- (Angebot 2003).
Konsequenterweise wurde schon kurze Zeit später aus dem Verkaufsbeauftragten Buskamp ein Geschäftsführer.
Nun hatte ich selbst mit mehreren Bonner Notaren bis zum Jahr 2002 viele notarielle An- und Verkaufsverträge abgeschlossen, so sogar mit dem Sozius
des Herrn Broß.
Man nenne mir doch nur einen Grund, warum ich aus eigenem Antrieb
Herrn Broß aufsuchen sollte (?), an dem ich bis 2002 intuitiv vorbei gegangen war.
29.)
€ 31.000,-- Pfändungsbetrag des Notars aus dem Vergleich
Die BLB hat gegenüber meinen Anwälten den Betrag von € 31.000,-- aus der Vergleichsverpflichtung des Notars gepfändet. Meiner leienhaften Vorstellung ist ein solches Verhalten auf Grund der Verweigerung der Verpflichtung zur Löschung meiner Schufaeintragung aus dem Vergleich vor dem OLG sittenwidrig und bedarf der Korrektur.
Die Bestätigung des Steuerberaters Pultz (Anlage 1) geht von der Zinssituation 2002 aus. Zur Zeit hätte ich jährliche Überschüsse infolge niedrigerer Zinsen und erfolgter Tilgung in Höhe von € 200.000,--. Der Schadenersatz müsste demnach bei ca. € 5.000.000,-- liegen. Nicht gerechnet sind die Jahre der Not, der Krankheit und der unnötigen Mehrarbeit.
Es erübrigt sich darauf hinzudeuten, daß die einzelnen Betrüger sich individuelle empfindliche Karmastrafen auferlegt haben. Jede Handlung wird durch einen entsprechenden Erfolg „belohnt“. Dies ist ein kosmisches Gesetz, dem sich keiner entziehen kann.
Ob durch die Konzentration in Bremer Kreisen sich darüber hinaus auch eine geographische Karmastrafe auswirken sollte, bleibt dem Szene-Beobachter vorbehalten.
Da ich zur Zeit € 290,14 nach dem SGB XII der Stadt Bonn nur erhalte, müssten für die ca. 320 Seiten Anlagen € 100,-- vorab gezahlt werden.
Meines Erachtens ist es unbillig, daß die Stadt Bonn in ihrer Funktion als Sozialbehörde meine Lebenshaltungskosten und meine Mietkosten für die Betrügereien einer Landesbank und deren betrügerische Tochtergesellschaften tragen muß.
Am 22.10.2012 wurde das letzte uns gehörende Objekt versteigert. Für das Objekt liegt ein Wertgutachten eines Bonner Architekten vor mit einer Summe von € 770.000,--. Der Versteigerungserlös betrug € 280.000,--.
Mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft halte ich es für meine Pflicht, gegenüber meinem wahren Selbst dafür zu sorgen, daß gleichzeitig dieser Artikel im Internet veröffentlicht wird, so daß jeder sich über diese Machenschaften der Deutschen Gerichtsbarkeit, den Notar und die Bremer Betrügereien informieren kann.
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johannleng,
Sonntag, 11. Januar 2015, 3:50 PM
Wahnsinns Summen...
Es ist ja wirklich unglaublich welche Summen da gesamthaft geflossen sind. Ich möchte aber nicht wissen was sich da noch an Provisionen etc. für Immobilienmakler und Co ergibt.
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